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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html#:~:text=sich%20vom%20Inhalt%20eines%20solchen,206%20mit%20Strafe%20bedroht%20ist.
Ich gehe davon aus, dass sich dieser Pfarrer richtig ärger einhandeln könnte. Denn wenn der Staatsanwalt gegen ihn ein Verfahren wg Verstoß gegen das Briefgeheimnis eröffnet, wäre er für die Kirche als Seelsorger nicht mehr tragbar, weil sie befürchten müssten, dass er das Beichtgeheimnis auch nicht so ganz ernst nimmt.