Hier ist ein Laienforum. Wenn du eine juristisch fundierte Beurteilung des Sachverhaltes haben möchtest, dann konsultiere bitte einen Rechtsanwalt.

Ja, die Beweislast liegt bei dir. Es kann sein, dass das Geld tatsächlich irrtümlicherweise woanders gelandet ist, es könnte sein, dass du dich bei der Überweisung verschrieben hast, so dass das Geld deshalb nicht beim Empfänger einging, es könnte auch sein, dass der Empfänger deinen Zahlungseingang schlichtweg übersehen hat.

In so einem Fall mußt du den Nachweis erbringen, dass die Rechnung bezahlt wurde. Sende dem Dienstleister den Kontoauszug deiner Bank, auf dem die Abbuchung steht. Du kannst alle anderen Ein- und Ausgänge auf dem Kontoauszug schwärzen. Das geht den Dienstleister nichts an. Er hat nur Interesse zu erfahren, ob du den Betrag überwiesen hast.

Wenn dir bei der Überweisung ein Fehler unterlaufen ist und der Empfänger hat das Geld tatsächlich nicht erhalten, dann mußt du es jetzt einschließlich der Mahngebühren überweisen. Warum? Weil es dein Verschulden wäre!

Wenn du die Bezahlung nachweisen kannst, sind die Mahngebühren selbstverständlich hinfällig!

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