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Antwort
Schweizer Taxlerrecht kenne ich im speziellen zwar nicht , aber auch in Deutschland gibt es selbst für Taxler ein gewisses Beförderungs-Pflichtgebot auch für Kurzstreckler .
10 CHF machen einem Schweizer Taxler da aber rechnerisch durchaus keine sonderliche "Angst" , und in DE / der EU dürfte DAS auch kaum größer ausfallen allgemein ; insbesondere nicht bei den ganzen Freiberuflern im Taxendienst ( DE / EU ) .
Für 5 oder 10 Euro (Fahrt) wird da auch eher nicht mit ziviler Einklage wegen Vorlagenotwand der klagenden Partei zu rechnen sein .