Moin, ich hab 2 Macheten im Haus, wenn der Einbrecher bewaffnet ist hab ich das Recht ihn damit "umzulegen" natürlich hau ich so lange drauf bis er keine Gefahr mehr darstellt. Das ist doch so legal, oder nicht und sollte Notwehr darstellen?

Wenn er nicht bewaffnet wäre, wäre mein Notwehrmaßnahme nicht Verhältnismäßig, so weit bin ich schon, da würde ich die Machete nur benutze um ihm Angst zu machen