Ein Kaufvertrag über eine Sache unterliegt keiner Formvorschrift.

Daher, ja der Vertrag ist rechtsverbindlich.

Da du an einen gewerblichen Ankäufer verkaufst, entfällt der Gewährleistunsanspruch, das ist der große Vorteil. Trotzdem sollten die Angaben im Kaufvertrag stimmen, ich würde unbedingt die Anzahl der Vorbesitzer ändern und auf jeden Fall die Vereinbarung über die Stilllegung mit reinschreiben. Außerdem einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung

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