Erstens: Wenn es sich um eine geringfügige Abweichung handelt, so hat diese keine Auswirkung auf die Richtung des Gebets.

Zweitens: Wer sich entsprechend seiner Möglichkeiten um die (richtige) Gebetsrichtung bemüht, egal, ob durch das Fragen der am entsprechenden Ort ansässigen Leute –wobei der Befragte einen ehrlichen Eindruck machen muss-, oder auf andere Weise, der hat seine Pflicht erfüllt. Wenn sich danach herausstellen sollte, dass er sich (in der Richtung) irrte, so wird sein Gebet als gültig erachtet, und er muss es nicht wiederholen.

In „Al-Mughny“ von Ibn Qudaamah (möge Allah ihm barmherzig sein) steht:

„Wer, nachdem er sich (um die richtige Richtung) bemüht hatte, in eine (bestimmte) Richtung betete, und danach herausfindet, dass er sich in der Gebetsrichtung getäuscht hatte, der muss (das Gebet) nicht wiederholen.

Anders ausgedrückt heißt dies: dass wenn derjenige, der sich (um die richtige Richtung) bemühte, basierend auf seiner Bemühung in eine (bestimmte Richtung) betete, ihm danach jedoch klar wird, dass er mit Sicherheit in eine andere Richtung als der der Ka’bah gebetet hatte, die Wiederholung des Gebets für ihn nicht verbindlich ist.

Dies gilt ebenso für den Nachahmer, der aufgrund seiner Nachahmung (in die falsche Richtung) betete.

Dies ist die Aussage von Maalik, Abu Haniifa und von Ash-Shaafi’y in einer seiner beiden Aussagen (zu diesem Thema).“

...zur Antwort