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Antwort
Wenn das Fahrzeufüg damals SO gemäß seiner Typenzulassung mit Segen der deutschen Straßenverkehrsbehörden SO auf öffentlichen Verkehrswegen betrieben werden durfte , so darfst Du es nun auch SO mit 50 KM/h laut Eintragung in den Fahrzeugpapieren benutzen .
Selbst eine alte Simson mit 50 ccm / 60 KM/h laut altem DDR-Fahrzeugtypenrecht dürftest Du mit 60 KM/h fahren , wenn sie vor ca. 1991 oder 1992 erstmalig offiziell in verkehrsrechtlichen Betrieb genommen wurde .