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Antwort
Sofern es sich bei Dir um ein Ausbildungsverhältnis handelte , ist eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit zulässig . Deine Ausbildungsvergütung bekämst Du dann für diesen Monat anteilig für die Anzahl der Beschäftigungstage gegenüber dem vollen Monat .
In einem regulären Beschäftigungsverhältnis ist eine fristlose Kündigung ( außerordentlich ) allerdings nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten zulässig . Dann bekommst Du anteilig noch Deinen Restlohn für die Zeiten tatsächlicher Anwesenheit im Betrieb . ( abgesehen von unentschuldigten Fehlzeiten )