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Antwort
Inzest wird in Deutschland ja zumindest mitunter verboten, da ein Kind zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit eine Behinderung bekommen würde.
Bei einem Klon der die selbe DNA wie du hat, noch mehr als Geschwister es haben, würde es wohl unter Inzest fallen und verboten sein.
Selbstbefriedigung ist es nicht, da ihr nicht die selbe Person seid, sondern nur gleich.