Antwort
Nein, auf keinen Fall.
Die Rechtslage sagt folgendes:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Der Helm ist definitiv nicht zum Motorradfahren geeignet. Praktisch schauen 99,9% der Polizisten nach der ECE-Norm. Ist keine drin, wird der Helm als ungeeignet eingeschätzt.
Kostet aber auch nur 15€ Strafe.