§ 201a StGB, genauere Details, Verschwommenes Gesicht?
Laut § 201a StGB ist es untersagt Bilder anderer Personen ohne einverständnis erklärung zu machen. Bilder wo die Person verpixelt ist...gilt das da auch (bzw. Stark Verschwommen?)
Aufnahme,
Rechte,
Gesetz,
fotografieren