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stimmt es das man mehr von seinen Großeltern erbt als von seinen Eltern? (Genetik)?
?
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Antwort
Solange die Eltern leben, erbt man überhaupt nichts von den Großeltern... zumindest was den Pflichtteil angeht. Nur wenn der Elternteil, der Kind des verstorbenen Großelternteils ist, selbst bereits verstorben ist, wird sein Erbteil zu gleichen Teilen unter dessen leiblichen Kindern und Adoptivkindern aufgeteilt.
Die gesetzliche Erbfolge ist:
- Ehepartner, einer bei Ableben gültigen Ehe, erhält die Hälfte der Erbmasse
- leibliche Kinder und Adoptivkinder (erbbechtigtes Kind ist man ab Zeitpunkt der Zeugung) teilen sich die andere Hälfte. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen leibliche Kinder und Adoptivkinder an dessen Stelle und teilen sich den Teil, den der Elternteil bekommen hätte.
- besteht weder Ehe, noch Kindschaftsverhältnis, erben die Eltern des Verstorbenen, sind diese ebenfalls bereits verstorben, treten an deren Stelle die Kinder und Adoptivkinder der Eltern des Verstorbenen. usw. usw. usw.