Wenn Du vom Jobcenter ( ergänzendes ) ALG II haben möchtest , dann wirst Du leider nicht umhin kommen , denen bei Antragstellung auch Einsicht in alle Konten ( Kontoauszüge ) zu gewähren , für die Du persönlichen Zugriff hast . Wenn Du momentan Inhaber zweier Firmen / Unternehmen bist , dann mußt Du die entsprechenden Nachweise auch für die derzeitige Situation dieser beiden Unternehmen erbringen .
Bei privaten und den Unternehmens-Kontoauszügen darfst Du unter Berufung auf die DSGVO aber in soweit Anteile schwärzen , die sensible Daten dritter Personen betreffen . Das Jobcenter muß dann nur noch erkennen können , welchem Zweck die Kontenbewegungen dienten und welche Beträge diesbezüglich wann zu- / oder abgingen .
Wenn das Jobcenter neben dem Antrag mit seinen Zusatzbögen und entsprechenden Kontoauszügen sonst noch Unterlagen von Dir haben will , dann werden die sich entsprechend auch bei Dir zurück melden .
Wenn Du Dir um Umgang mit dieser Behörde unsicher hinsichtlich derer Befugnisse bist , dann darfst Du Dir zum persönlichen Vorsprachetermin auch eine kompetente Begleitperson zur Rechtsberatung mitbringen .