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Von allgemeinrechtlicher Seite gibt es seit vielen Jahren keine staatlichen Einschränkungen mehr für das Abstellen von Fahrzeugen mit LPG ( Propan / Butan ) und GNG ( Erdgas ) in Tiefgaragen . Insbesondere LPG war da wegen der höheren Dichte in Relation zu Luft anfangs kritisch für bodennahe Ansammlungen .
Allerdings könnte bei kleineren Tiefgaragen in privater Hand immer noch das Hausrecht des Garagenbetreibers zu einem Hindernis werden .
GNG ( Erdgas ) würde sich im Zweifel aber nach oben hin verflüchtigen .