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Antwort
Zunächst müßtest Du erst einmal nachschauen , wohin genau , bzw. für welche Tätigkeit man Dich vermitteln will .
Ohne jegliche Begründung darfst Du nur ablehnen , wenn dem Vermittlungsvorschlag keine Rechtshelfbelehrung beilag .
Ansonsten kommt es bei Bezug von ALG I darauf an , ob Du die geforderten Skills ( "muss erfüllt sein / wir erwarten..." ) des Stellenvorschlages hast , oder nicht .
Zu guter Letzt kannst Du dann noch schauen , um wie viel niedriger der Lohn in dem vorgeschlagenen Job gegenüber Deinem letzten Arbeitsverhältnis war , denn da gibt es bei ALG I gewissen Bestandsschutz in Abhängigkeit der bisherigen Dauer Deiner Arbeitslosigkeit .