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Antwort
Hallo,
Es braucht mindestens eine Patin oder einen Paten; allerdings sind nach katholischem Recht nicht mehr als zwei Paten erlaubt.
Paten müssen katholisch sein. Weitere Wegbegleiter für das Kind können Taufzeugen sein. Auch evangelische Christen können Taufzeugen werden.
Um die Patenschaft zu übernehmen, muss ein Katholik das 16. Lebensjahr vollendet haben. Und: Vater oder Mutter dürfen nicht Pate ihres Kindes werden.
Geregelt ist das im Codex des kanonischen Rechts, den entsprechenden Abschnitt findest du hier: http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_P2Y.HTM
Liebe Grüße