Also erst einmal bleib locker. Aufregen bringt sowieso nichts, es ist vorbei.
Nun zu dem Vorfall.
Ihr habt euch meiner Meinung nach beide nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Das reservieren eines Parkfeldes im öffentlichen Raum, also wenn das Parkfeld nicht auf Privatgelände liegt, ist nicht zulässig. Dies war dein Fehler.
Das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung ist ebenso verboten. Recht am eigenen Bild.
In wieweit welcher Rechtliche Fehltritt hier schwerer wiegt kann ich nicht sagen. Dies ist Sache eines Rechtsexperten und solcher bin ich nicht.
Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung schwerwiegender ist.
Ich hoffe du hast dir das Kennzeichen von diesem Audi gemerkt.
Für die Zukunft merke dir. Du hast kein Recht dazu dir ein öffentliches Parkfeld zu reservieren. Auch kein Anrecht auf einen Parkplatz direkt vor deiner Arbeitsstelle.