Der Koran ist in diesem Zusammenhang nicht so wichtig, sondern viel wichtiger ist unser deutsches Gesetz, nach dem Kindern keine Gewalt angetan werden darf und dem die Eltern unterstehen, wenn sie in Deutschland leben.

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, so steht es seit November 2000 in § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.



Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Kindern, und zwar die Vernachlässigung sowie die körperliche Gewalt, unter Strafe. Die Misshandlung von Schutzbefohlenen, Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung, wird nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Die Lehrer sollten mit ihren Eltern reden und sie über die Gesetzeslage in Deutschland aufklären. Wenn das nichts nützt, muss das Jugendamt verständigt und Anzeige gegen die Eltern erstattet werden.

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