Je nachdem, was dir am neuen Arbeitsplatz liegt.

Fakt ist, Du machst dich schadensersatzpflichtig, wenn du deine Aufgaben beim bisherigen Arbeitgeber nicht bis zum Ende erfüllst, kannst also nicht zum geplanten Zeitpunkt in der neuen Firma anfangen. Das du nicht kündigst bevor der neue Vertrag dir unterschrieben vorliegt, ist verständlich.

Also entweder ganz absagen, oder mit dem neuen Arbeitgeber einen späteren Betriebseintritt vereinbaren

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