Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

Ich würde das Pferd nicht kaufen. Sowas ist immer ein wenig heikel.

Was habe ich mit den Schulden der anderen zu tun?

In den meisten Einstellverträgen ist eine Klausel, die besagt, dass der Stallbesitzer das Pferd einbehalten darf, wenn der Einsteller nicht zahlt. Vielleicht hast du schon mal irgendwo gelesen, dass ein zu verkaufender Gegenstand "nicht mit den Rechten Dritter belastet" ist.
Das ist genau so ein Fall - die Stallbesitzerin darf das Pferd so lange "pfänden", bis die Besitzerin ihre Schulden bezahlt hat. In diesem Zeitraum kann sie das Pferd nicht verkaufen.

Die einzige Möglichkeit wäre, dass du den offenen Betrag direkt an die Stallbesitzerin zahlst und damit das Pferd auslöst. Ich würde dennoch davon abraten, weil sowas auch vertraglich genau geregelt werden muss.

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