Hallo liebe Menschen da draußen. Kann man Sozialbetrug also wenn eine Person bei einem Leistungsbezieher wohnte ohne dort gemeldet zu sein oder dem Amt Bescheid zu geben mit einer handy Ortung 1 Jahr rückwirkend noch nachweisen und so mit eine Anzeige erstatten oder geht das nicht mehr weil Zuviel Zeit Vergangen ist . Frage für eine Studien arbeit oder eine Art Bewegungsprofil vom handy des dort nicht gemeldeten zu bekommen um zu sehen wie oft er dort war .