Es gibt bereits seit 2021entsprechende Gesetzesrichtlinien , nach denen Folienkennzeichen auch für Kleinkrafträder amtlich zulässig sein sollen . Als Argumente dafür wurden erhöhte Fälschungssicherheit und Ressourcenschonung gegenüber den alten Blechkennzeichen genannt .
Es bleibt / blieb ( bislang ) allerdings den Versicherern überlassen , welche Variante sie für Kleinkrafträder dabei anbieten .
Einfaches Abziehen ist bei einmal aufgeklebten Folienkennzeischen nicht so einfach möglich ; vor allem nicht zerstörungsfrei . Damit wäre das Folienkennzeichen gegenüber der Alu-Plakette zumindest im Bezug auf missbrauchsbedingten Diebstahl durchaus im Vorteil .