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Antwort
Rechtsfahrgebot: Regeln und Ausnahmen (adac.de)
Aufgehoben ist es für alle erst ab dem Ortsschild.
Willst du der linken Spur folgen, so darfst du dich ab dem richtungsanzeigenden Schild links einordnen. Auf der mittleren Spur gilt aber weiterhin das Rechtsfahrgebot.
Das ist erst ab dem Ortschild vollständig, also für alle Verkehrteilnehmer, aufgehoben.