Antwort
Ja , der Gutachter hat sich im eigenen Ermessen dazu entschieden , Dich gerade noch mal mit positivem Ergebnis durch die Begutachtung kommen zu lassen .
Kleine Zweifel hegt er allerdings in Hinsicht auf mögliche Rückfallgefahr .
Ich will Sie hier nicht nochmal sehen
Kann also durchaus passieren , daß die FSST zwar an sich dem Antrag auf FE - Wiedererteilung grundlegend folgen wird , aber ggf. da als Zusatzauflage noch einen "§ 76 FEV - Kurs" ( o.Ä.) in eignem Ermessen noch verlangen könnte .
GA sieht Dich damit als "Wackelkandidat" , aber zumindest schon mal nicht als ungeeignet .