Ja , der Gutachter hat sich im eigenen Ermessen dazu entschieden , Dich gerade noch mal mit positivem Ergebnis durch die Begutachtung kommen zu lassen .

Kleine Zweifel hegt er allerdings in Hinsicht auf mögliche Rückfallgefahr .

Ich will Sie hier nicht nochmal sehen

Kann also durchaus passieren , daß die FSST zwar an sich dem Antrag auf FE - Wiedererteilung grundlegend folgen wird , aber ggf. da als Zusatzauflage noch einen "§ 76 FEV - Kurs" ( o.Ä.) in eignem Ermessen noch verlangen könnte .

GA sieht Dich damit als "Wackelkandidat" , aber zumindest schon mal nicht als ungeeignet .

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