Antwort
Gerichtlich kannst du als:
Eigentümer deines Hauses nach §1004 BGB klagen, damit endlich Ruhe herrscht.
Als Mieter hingegen nach §862 BGB.
Die Polizei kann dir nur helfen, wenn du dir erhoffst, dass nach einmaligem Ermahnen künftig Ruhe herrscht.
Für langfristige Lösungen müsstest du klagen.