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Antwort
Wenn Du persönlich nicht auf zu großem Fuße über Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen lebst , und die Wohnung in sich nicht unangemessen groß und teuer ist , so kann man durchaus in einer gewissen Einkommensspanne entweder Wohngeld , und / oder ergänzendes ALG II bekommen .
Private Überschwenglichkeiten ( Dienstleistungsverträge , Darlehensverträge für Verbrauchsgüter , unangemessenen Wohnraum etc. ) bleiben in der Ermittlung des existenziellen Mindestbedarfs allerdings unberücksichtigt .