Genanntes Gerät ist wie andere GF-Nutzer schon sagten, ein Amateurfunkgerät. Hierfür gilt ausnahmslos: 

1. Benutzung nur mit gültiger Amateurfunklizenz auf den für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereichen erlaubt. 

Im konkreten Fall wären dies. 144-145,999 Mhz und 430,439,999 Mhz. Alles Andere ist u.a. lt. AfuG (Amateurfunkgesetz) bzw. AfuV (Amateurfunkverordnung) untersagt. 

Pers. Hinweis: Funkamateure reagieren auf "Schwarzfunk" innerhalb ihrer Frequenzbereiche sehr allergisch. Einen "Schwarzfunker" standortmäßig anzupeilen ist sehr schnell gemacht. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung (mein pers. Peilrekord von vielen Schwarzfunkeranpeilungen im Alleingang liegt z.Zt. bei rd. 15min) 

Lizenzierte Funkamateure dürfen im Gegensatz zu allen anderen Nutzern (kommerziell, Freenet, PMR, CB-Funk) solche Geräte bautechnisch verändern, z.B. einen ext. Antennenanschluß einbauen. 

2. SÄMTLICHE anderen Frequenzen dürfen damit wie erwähnt zumindest sendeseitig NICHT GENUTZT werden. Dies begründet sich u.a. damit 

- daß für kommerzielle Frequenzbereich nur extra dafür gefertigte Geräte (u.a. mit CE-Kennzeichnung + der für diesen Frequenzbereich notwendige Baumusterzulassung + einer Extrazuteilung durch die Bundesnetzagentur genutzt werden dürfen

- die sog. lizenzfreien Bereiche u.a. Freenet 149 Mhz-Bereich, SRD-Bereich bei rd. 433-434 Mhz usw. NUR mit entspr. dafür vorgesehenen Geräten genutzt werden dürfen. 

U.a. die Begründung: daß auch diese Geräte 

- baumustermässig bzw. lt. techn. Vorgaben eine Extrazulassung bzw. Konformitätsbescheinigung brauchen, 

- eine max. zulässige Sendeleistung haben müssen 

- keine bautechn. Änderungen durch den Benutzer und 

- keine externen Antennen angeschlossen werden dürfen. 

Ausnahme hier: Wenn dies vom Hersteller incl. der entspr. Konformitätsbescheinigung ohne bautechn. Geräteveränderungen so vorgesehen ist. Z.B. mittels einer extra Antennen-Zusatzbuchse ab Werk. 

Die durch den GF-Nutzer "Tubestars" gegebene sinngem. Info daß mit dem Baofeng-Gerät lizenzfrei die von ihm erwähnten "anmeldefreien Frequenzbereiche" zumindest in Deutschland legal genutzt werden dürfen, ist leider schlicht falsch. Ob die erwähnten Frequenzbereiche bis 2026 zugeteilt wurden, spielt hier keine Rolle. 

Und auch schon wie erwähnt gilt dto. für Funkamateure: 

Nur die für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiche dürfen mit dem Baofeng-Gerät durch lizenzierte Funkamateure genutzt werden. 

Alles Andere verstößt u.a. gegen geltendes TKG (Telekommunikationsgesetz) was lt. dem gültigen Katalog für Ordnungswidrigkeiten bis max. 50.000 Euro sanktioniert werden kann. 

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