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Antwort
"Volljährige Azubis fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und können daher an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb arbeiten. Dabei dürfen die Zeit in der Berufsschule (inklusive Pausen und Schulweg) und die anschließende Arbeitszeit die vereinbarte betriebliche Ausbildungszeit nicht überschreiten."
https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/