Nach der Geschichte mit der Fähre, nicht mehr.

Sofern die Versammlungen den jeweiligen Versammlungsgesetzen entsprechen ( hier NRW als Beispiel)

GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 1 vom 6.1.2022 Seite 1 bis 22 | RECHT.NRW.DE

geht es logischerweise in Ordnung, da es sich um ein Grundrecht handelt.

Man wird sehen, was morgen abläuft ( Demo oder Mob) und ob die Bauern sich wirklich klar von den ebenfalls auflaufenden Verfassungsfeinden klar abgrenzen.

Nach der Geschichte mit der Fähre habe ich da meine Zweifel.