Das ist doch bereits verboten?!
Wenn man den Verkehr behindert ist das nicht erlaubt.
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr verbietet es bereits.
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
2. Hindernisse bereitet oder
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Straße Definition
(besonders in Städten, Ortschaften gewöhnlich aus Fahrbahn und zwei Gehsteigen bestehender) befestigter Verkehrsweg für Fahrzeuge und (besonders in Städten, Ortschaften) Fußgänger
"eine schmale, breite, belebte, laute, holprige, gepflasterte, kurvenreiche, gut ausgebaute, verstopfte, wenig befahrene, regennasse Straße"
Quelle: Google.
Auf die Straße stellen und beten stellt ein Hindernis dar und beeinträchtigt den Verkehr.