Antwort
Es gibt verschiedene Regeln, die nachfolgend erläutert werden.
Wenn du im Ramadan masturbierst, aber gar nicht wusstest, dass Masturbation verboten ist, dann ist dein Fasten nicht gebrochen. Aber ab jetzt solltest du diese Sünde nicht wiederholen.
Wenn du hingegen von der Sünde wusstest und es trotzdem gemacht hast, dann ist jetzt eine religiöse Spende, die sogenannte Kaffara, notwendig. Das heißt, dass du entweder 60 armen Menschen eine Spende erteilst oder dass du für 60 Tage am Stück fastest.
Im zweiten Fall musst du zudem den Tag des Fastens nachholen. Das Konzept heißt Qadha, also die Erfüllung einer versäumten Pflicht.
Ein Lusttropfen ist hingegen unbedenklich. Dadurch ist dein Fasten nicht gebrochen.