Rein rechtlich muss sie dir den Wallach verkaufen. Der Kaufvertrag steht, durch die Zahlung deinerseits und die Annahme des Geldes ihrerseits, ist der Vertrag auch nachvollziehbar (soll heißen beweisbar) geschlossen worden.

Du kannst jetzt entweder dein Geld zurück verlangen (plus Schadensersatz, also Anwaltskosten, Benzingeld usw) oder auf Verkauf des Pferdes zum vereinbarten Preis und Zeitpunkt bestehen.

In beiden Fällen würde ich sie wegen Betrugs anzeigen.

Randinfo: der Kaufvertrag mit dir steht - sie darf das Pferd nicht weiterverkaufen. Jeder abgeschlossene Vertrag mit Dritten ist von Grund auf nichtig.

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