Antwort
Garantiezusagen sind immer freiwillig , wenn eine Hersteller-Restgarantie auf gebrauchte Artikel nicht übertragbar auf den 2nd-Hand Gebrauchtankäufer wäre .
Garantie ist aber was anderes als eine Gewährleistungszusage . Im Gebrauchtverkauf muß von privat zu privat niemand eine Gewährleistung auf gebrauchte Artikel zusagen , wenn das über den Hersteller nicht mehr gedeckt ist .
Nur gewerbliche Händler und Wiederverkäufer müssen zumindest je nach Artikeltyp bestimmte Gewährleistungszusagen im Gebrauchtverkauf notfalls auf eigene Kappe geben . Da ändert die Handelsplattform grundlegend nichts dran auf den Artikel an sich im Gebrauchtverkauf .