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Ghusl kann auf zwei Arten verrichtet werden:
1. Indem nur die Pflichtteile der Ghusl verrichtet werden. Dies schließt das Einnässen des gesamten Körpers, sowie das Spülen des Mundes und der Nase mit ein. Wer das Wasser dazu bringt, alle Körperteile zu erreichen, der hat die große Verunreinigung beseitigt und sich vollständig gereinigt, weil Allah (ta'aalaa) sagt:
{وَإِن كُنتُمْ جُنُبًا فَاطَّهَّرُوا}
„Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit (Janaabah) seid, dann reinigt euch.” (Surah Al-Maa'idah 5:6)
2. Die vollständige Art, in der Ghusl so verrichtet wird, wie es der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) getan hat. Wenn er im Falle von Janabah Ghusl verrichten wollte:
wusch er zuerst seine Hände, dann
seinen Intimbereich und alle anderen Teile, die von der Verunreinigung betroffen waren, dann
verrichtete er die vollständige Wudu’, danach
wusch er seinen Kopf dreimal und schließlich
den Rest des Körpers.