"Rauswerfen" können sie dich nicht, weil du noch gar nicht eingestellt wurdest. Sie können dich allerdings von der Bewerberliste nehmen, weil du aufgrund der Vorstrafe aus dem Bewerbungsraster rausfällst. Kriminelle kann die Bundeswehr und auch kein anderer Arbeitgeber gebrauchen.

Ob es in deinem Fall so ist, kann niemand beurteilen. Wir wissen nicht, welche Straftat du begangen hast und wie hoch das Strafmaß war.