Antwort
Biologisch ja, da man in der Regel mit 19 bereits seit einigen Jahren geschlechtsreif ist.
Gesellschaftlich ja, da man mit 18 volljährig ist.
Ob man dem Verhalten nach als Erwachsener durchgeht sei dahingestellt. Man darf aber an einen 19-jährigen ( im Gegensatz zu einem 16-Jährigen) den Anspruch stellen, sich wie ein Erwachsener zu verhalten.