Grundlegend wäre das dann schon einmal eine Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis , denn ohne entsprechende TÜV-Abnahme und Umschreibung der Papiere führt selbst eine zulässige Entdrosselung zunächst einmal zum Erlöschen der ( aktuellen ) allgemeinen Betriebserlaubnis .

Dafür droht ein Bußgeld von etwa 70 bis 130 Euro .

Sollte das Fahrzeug von seiner Bauart her jedoch insgesamt nicht einmal für Geschwindigkeiten > 25 KM/h ausgelegt sein , wäre das Fahrzeug zusätzlich als "betriebsunsicher" einzustufen . Dieses würde dann wegen (möglicher) Gefährdung Dritter , bzw. ggf. des Strasenverkehrs zu einer empfindlichen Erhöhung des Bußgeldes führen , und kann im schlimmsten Fall bei absoluter Betriebsunsicherheit und massiver Gefährdung des Verkehrs sogar eine Straftat werden .

Zudem kann das Fahrzeug kostenpflichtig beschlagnahmt und ggf. auch einer technischen Überprüfung zwangsvorgeführt werden .

Zu guter Letzt kann es auch Ärger mit der Versicherung in Form einer möglichen Vertragsstrafe bis hin zu Regressforderungen im Schadensfall führen .

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