Zum einen... Warum sollte dieser Zeichentrickfilm verboten sein?

Des weiteren... Auch wenn ein Film in Deutschland eingezogen/beschlagnahmt wurde, ist es nicht verboten diesen zu erwerben und/oder zu besitzen.

Der Besitz von Medien, die gegen Strafrecht verstoßen, ist bis auf Kinder- und Jugendpornographie, bei der auch der Besitz mit Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt werden kann, nicht strafbar. Sonst würden sich theoretisch ja viele Filmfans oder Gamer, die sich einen Titel zunächst legal beschaffen konnten, nach einer späteren Verurteilung des Titels strafbar machen. Was allerdings untersagt ist, ist die Verbreitung, auch an Erwachsene. Zudem wird auch das "Vorrätighalten zum Zwecke einer späteren Weiterverbreitung" als rechtswidrig bezeichnet. Auch zum Zwecke der Abgabe an Minderjährige (außer man ist Sorgeberechtigter und schadet dem Kindeswohl nicht grob nach § 131 Abs. 3 StGB).
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