In solch einem Fall beginnt die genannte Zahlungsfrist ab dem Tag des Rechnungszuganges zu laufen . Wenn Du die Zahlungsaufforderung am 13.02 bekommen hattest , wäre rechnerisch 14.03 Ultimo gewesen .

Da der 14.3 ein Sonntag ist , verschiebt sich der Ultimo auf Montag , 15.03.

"Ultimo" bedeutet allerdings , daß die Zahlung bis spätestens zu diesem Tag auf dem Konto des Zahlungsempfängers ( Gläubigers ) gutgeschrieben sein muß .

Du kannst und solltest daher durchaus versuchen , die Überweisung schon Sonntag entweder über Online-Banking oder ein elektronisches Überweisungsterminal in der Bank in Auftrag zu geben , damit der Auftrag der Bank schon am Montag so früh wie möglich vorliegt .

Mit ganz vieeeel Glück könnte das Geld dann noch Montag abend auf dem Konto des Gläubigers ankommen , da Überweisungen auf elektronischem Wege nur einen Bankarbeitstag brauchen dürfen . ( in Papierform = 2 Tage ) .

Geht das Geld erst am 16.03 auf dem Konto des Gläubigers ein , so bedeutet das leider automatisch einen Zahlungsverzug .

Im Zweifel und zur Abwehr möglicher Folgekosten ( ger. Mahnverfahren , Inkasso ) kannst Du ( meist gegen Gebühr ) auch am Montag VOR 14:00 Uhr bei Deiner Bank eine "Blitzüberweisung" in Auftrag geben , damit das Geld noch taggleich auf dem Konto des Empfängers landet .

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