Antwort
Die Polizei macht keine zivilrechtlichen Sachen. Wenn dann muss der Käufer den Schaden auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Dann wird sich ein Gericht damit beschäftigen. Aber wegen ein paar 10 € macht das eigentlich keinen Sinn.
Wenn der Schuh abgeholt und bar bezahlt wurde und es ein Privatverkauf ist und du die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen hast, dann gilt gekauft wie gesehen.