Ich würde den Versender dann vorsorglich schon mal schriftlich darüber in Kenntnis setzen , daß Du automatisch mit Wirkung zum 15.08 von Deinem 14-tägigen Widerrufsrecht im gewerblichen Online - Warenhandel Gebrauch machen wirst , wenn die Sendung nicht spätestens am 14.08 an Dich persönlich übergeben wurde .

Wenn die Sendung dann später auch von keinem Nachbarn entgegengenommen wird , geht sie zunächst in die Paketsammelstelle des Spediteurs , und von da aus dann nach ( meist ) 7 Tagen automatisch wieder zurück zum Absender .

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