Moin,

ich muss ein paar Rechtsgeschäfte bearbeiten, indem ich angebe, ob diese nichtig oder anfechtbar sind und auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen.

Bei diesem Fall habe ich mich wegen der Lüge bezüglich der falschen km-Angabe für die Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung entschieden.

Mehr muss da vermutlich auch nicht gemacht werden, oder? Was mich noch zum Zweifeln brachte, war die Angabe "Zitrööhn", was ja höchstwahrscheinlich eine Abwandlung von "Citroen" sein soll.

Den Namen wird man sicher einfach so gewählt haben, oder? Oder meint ihr, diesbezüglich muss noch irgendwas angegeben werden?

Danke!