Hallo. Hinter meinem Haus (Baden Württemberg) erstreckt sich ein Hang, welcher früher mal ein Weinberg war. Dort befindet sich auch eine kleine Weinberghütte mit einem kleinen Vorplatz, einem alten Steingrill und eine Art Balkon. Ich habe mir nun gedacht diese wieder herzurichten und mir ein Ausruhplätzchen zu machen für schöne Sommertage. Die Frage ist in wie weit kann ich diese Hütte verändern. Sprich vergrößern , Aussichtsplattform oben drauf, etc. ohne mir eine Baugenehmigung holen zu müssen. Darf ich sie evtl. sogar komplett abreißen und neu aufbauen oder kann ich nur die äußeren Bretter erneuern und alles andere muss so bleiben wie es ist?

Danke für die Antworten