Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die komplette AfD als gesichert rechtsextrem einstuft.

Grund dafür gibt es.

In diesem Fall muss man die Wahlen abwarten. Kommt die AfD über 34%, hat sie eine Sperrminorität bei wichtigen Beschlüssen ( z.B. Besetzung des Komitees, dass neue Richter auswählt).

Laut Bundesverfassungsgericht

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Bundesverfassungsgericht - Parteiverbotsverfahren

Aussichtslos wäre das Erreichen der verfassungsfeindlichen Ziele dann nicht mehr.

Insofern besteht eine Chance.

Nun braucht man nur noch jemanden in Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, der das Ganze ins Rollen bringt.

Dann liegt der Ball bei den Verfassungsrichtern.

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