Über ein technisches Gutachten kann durchaus nachgewiesen , ob etwaige ( selbst minimale ) Lackabriebspuren von (D)einem Fahrzeug(Typ) in (D)einer Lackfarbe auf das Fahrzeug der gegnerischen Partei übertragen wurden , bzw. ob sich im Umkehrfall vom gegnerischen Fahrzeug etwaige Antragsspurennan Deinem Fahrzeug befinden .

Das belastet zwar im ersten Moment mal , aber anhand des Schadenbildes mit positiver Grundzuordnung kann ein Gutachten auch dahingehend sogar durchaus entlastend für Dich wirken in Deiner Einrede , festgestellter Minimalstberührung den Kontakt tatsächlich nicht bemerkt haben zu können .

Damit könnte dann zumindest der strafrechtliche Vorwurf einer ( vorsätzlich ) begangenen Entfernung vom Unfallort ausräumbar sein .

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