Antwort
Ich glaube, das es so läuft:
Wenn Du einen ordentlichen Widerruf hingeschickt hast, dann müssen die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückgegeben werden. Es muß also alles so rückabgewickelt werden, als ob es keinen Vertrag gegeben hätte. Individuell erstellte Artikel oder Leistungen sind davon aber meistens ausgenommen. Das muß Dir aber vorher mitgeteilt werden.
Wenn Du über dein Widerrufsrecht nicht ordentlich aufgeklärt worden bist, dann gilt eine längere Widerufsfrist.
Erkundige dich für Details am besten bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.