Ich habe heute eine öffentliche (Juden-)Schule von Außen fotografiert. Das Gebäude wird von Polizisten geschützt und sofort kam ein Beamter auf mich zu und fragte mich, was ich denn hier tue.

Ich sagte, dass ich ein öffentliches Gebäude fotografiere und das auch darf (keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte etc.). Zur Deeskalation bot ich ihm an, dass er sich die Aufnahmen ansehen könne. Er schaute sich die Fotos an und bestätigte, dass sie in Ordnung sind und ich sie anfertigen durfte.

Trotzdem bestand er auf meinen Ausweis und prüfte danach meine Personalien. Nach Prüfung sagte er mir, dass er nichts gefunden hat und ich gehen kann. Auf meine Frage, warum er eine Personenkontrolle durchgeführt hat, sagte er, er muss kontrollieren, dass hier keiner spioniert.

Nach dem Hamburger Polizeigesetz sind Personenkontrollen nur zur Gefahrenabwehr zulässig. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zwischen legitimen Fotoaufnahmen und einer Gefahr (hier: Spionage).

In welcher Form kann ich gegen die Personenkontrolle juristisch vorgehen? Oder findet ihr das Verhalten des Beamten angemessen?

Ich kann verstehen, dass mein Verhalten für die Polizisten auffällig war, aber eine einfache Nachfrage hätte schon gereicht. Bei so etwas eine Personenkontrolle durchzuführen, finde ich sehr übertrieben und sehe es als Einschüchterung.