Stall nach Auszug wieder belegt?

Unser ehemaliger, in Eigenregie betriebener Selbstversorgerstall ist am 1.9. von einem benachbarten Reitstall geschluckt worden. Ok, das wussten wir vorher und haben uns nach einem Treffen mit der Stallbesitzerin dieses Stalles, indem sie uns das fabelhafte Stallkonzept vorstellte, bereit erklärt, im Stall zu bleiben. Es klang alles recht gut.

Herausgestellt hat sich dann das Gegenteil. Ich nenne die Sb daher nur noch Frau Pinocchio. Als wir Einsteller des neuen Stalles wurden, betrug die Stallmiete 400 Euro pro Pferd im Monat, wir bekamen aber nur eine Baustelle. Die beiden Offenställe waren nicht fertig, der Auslauf nicht befestigt, Strom gab es keinen, fließend Wasser an den bei Offenställen auch nicht, eine Futterkammer existierte nicht und die Sattelkammer sowieso nicht.

Die Sb bejammerte ständig die Lieferschwierigkeiten; der Sand für den Auslauf lag wohl noch in China oder im Suezkanal fest. Wenn man den Stall verlassen wollte, musste man über ein Baugelände gehen und ständig Angst haben, dass das Pferd in einen Nagel treten könnte. Wir hatten Glück, dass die Monate Sept./ Oktober so trocken waren, sonst wären unsere Pferd vermutlich in der Matsche versunken. Die SB kam mit immer neuen Ausreden.

Wir hatten es dann satt gehabt und haben den Stall fristgerecht zum 1.12. gekündigt, sind aber schon Mitte November fluchtartig ausgezogen. Wir mussten aber bis zum 1.12.den regulären Preis bezahlen. Na gut, Hauptsache weg da.

Aber, eine Miteinstellerin von uns hat heute mal geguckt, wie es mit unseren Ställen - zwei Hütten - so aussieht. Sie hatte nämlich UNSER sehr teures Netzgerät abgeholt. SIe hat dabei festgestellt, dass unsere Stallhütten wieder belegt sind. Darf sie das??? Immerhin haben wir bis zum 31.11. die beiden Stallplätze (für unsere vier Pferde) gepachtet. Madame Pinocchio kassiert also wohl doppelt. Ich hätte glatt Lust, die anteilige Stallmiete zurückzuverlangen. Wäre das möglich und rechtlich?

Ich werde es wohl nicht tun, da meine Miteinstellerin meiner Hütte keinen Ärger haben will und die ganze unerfreuliche Angelegenheit vergessen will. Aber da wir alle vier Einstellerinnen unsere beiden Hütten am 13.11. verlassen hatten, steht uns doch eigentlich jeweils eine halbe Monatsmiete zu. So kassiert Miss Pinocchio doppelt ab.

Wie sieht das rechtlich aus?

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Euch steht entweder der Stallplatz zu oder das Geld.

Es ist euer Thema, ob ihr eure Pferde da stehen habt oder nicht, aber solange ihr dafür bezahlt, könnt ihr eure Pferde meinetwegen jede zwei Tage hin und her stellen.

Ich kann mir ja auch ne Wohnung mieten und muss nicht unbedingt darin wohnen - anderweitig vermieten darf der Vermieter trotzdem nicht.

Ehrlich gesagt würde ich mein Geld zurückhaben wollen. Schon allein aus Prinzip, wenns so eine nette Dame ist.

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