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Antwort
Das Lehramt ist als solches kein Wirtschaftszweig sondern gehört zu den staatlichen Aufgaben im Bildungshaushalt. Ebenso alle öffentlich rechtlichen Schulen ohne Gewinnerzielungsabsicht
Private Schulen verfolgen dagegen eine Gewinnerzielungsabsicht und gehören dem Wirtschaftszweig kommerzielle Bildung an.
Es gibt jedoch auch private Schulen die sich aus Fördervereinen und staatlicher Unterstützung finanzieren diese dienen meist der Allgemeinheit und zählen daher wie staatliche Schulen dem Bildungshaushalt an.