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Antwort
Bei Fahrerlaubnisklasse B / BF17 wäre grundlegend nur Zweiradklasse AM für Kleinkrafträder mit 50 ccm und max. 45 KM/h inclusive .
Ab dem 16. Lebensjahr ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm / 11 KW oder 0,1 KW/kg möglich . Höchstgeschwindigkeit gibt es dabei nicht .
Ab dem 18 Lebensjahr kannst Du bereits auch Führerscheinklasse A2 für Motorräder bis 35 KW erwerben .